Franziska Weitzmann
                                      Privatpraxis für                                                  Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz            und Betriebliches Gesundheitsmanagement

Wichtige Fragen kurz beantwortet


Warum sollten Sie eine Behandlung bei einer Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie, in Anspruch nehmen, die ich selbst bezahlen muss? Es gibt viele Therapeut*innen, die von der Krankenkasse bezahlt werden.
Die Wartezeiten für Therapieplätze bei Therapeut*innen mit Kassenzulassung sind aktuell sehr lang (t.w. 6-12 Monate). Bei mir erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen zumindest einen Termin für ein Erstgespräch und meist auch einen entsprechenden Therapieplatz im Anschluss. Ich kann Sie somit zeitnah dabei unterstützen, die Themen zu bearbeiten, die Sie im Alltag belasten. Dadurch kann sich die Wartezeit für Sie einfacher gestalten. Außerdem kann ich Sie dabei unterstützen, zusätzlich Hilfe und Unterstützung durch kostenfreie Beratungsstellen zu erhalten, die für Ihr Anliegen passend sind. Entsprechende Kontakte bekommen Sie selbstverständlich von mir an die Hand.

Die Krankenkasse übernimmt außerdem nur Therapiekosten für diagnostizierte Erkrankungen. Liegt Ihrer Problemstellung also keine psychische Erkrankung nach der ICD 11 zugrunde, erhalten Sie in der Regel auch keinen von der Krankenkasse bezahlten Therapieplatz. Typische Beispiele sind hier Probleme bei der Kommunikation im Arbeitsumfeld, Streitigkeiten in der Partnerschaft oder ein geringes Selbstwertgefühl.


Sie möchten in absehbarer Zeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen oder in einem Beruf arbeiten, der eine Einsicht in Ihre Krankenakten verlangt bzw. bei dem Sie bereits erhaltene therapeutische Behandlungen offenlegen müssen? Auch hier kann es sinnvoll sein, auf Hilfe durch Heilpraktiker zurückzugreifen. Da keine Abrechnung über die Krankenkassen erfolgt, gibt es auch keine Einträge in Ihrer dort hinterlegten Krankenakte. Auf Wunsch kann eine Behandlung bei mir auch komplett anonym erfolgen.


Psychologische Psychotherapeut*innen sind natürlich hervorragend ausgebildet und Expert*innen auf ihren Gebieten. Leider müssen sie sich bei Kassenzulassung auf wenige von den Krankenkassen anerkannte Therapiemethoden beschränken. Als Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie, unterliege ich nicht dieser Einschränkung und darf meine Methoden frei wählen. Dabei unterliege ich selbstverständlich der Sorgfaltspflicht und wende nur Verfahren an, die ich entsprechend fachlich fundiert erlernt habe. Ich bevorzuge Verfahren, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist.


Welche Störungsbilder kann oder darf ich nicht behandeln?
Als Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie, muss in in folgenden Fällen auf Psychiater*innen oder Psychologische Psychotherapeut*innen verweisen:

  • schwere Depression
  • psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren
  • Abhängigkeitserkrankungen
  • Schizophrenie
  • Bipolare Störung
  • organische psychische Störungen (z.B. Alzheimer)
  • Borderline Persönlichkeitsstörung
  • Dissoziative Identitätsstörung
  • sonstige Störungsbilder, die eine Behandlung mit Medikamenten oder in einer Klinik notwendig machen


Sollte sich während der Anamnese ein Verdacht auf eine der hier genannten Erkrankungen ergeben, stelle ich gern den Kontakt zu geeigneten Therapeut*innen her.


Wo finden die Termine statt?
Das ist natürlich zunächst abhängig von der gewünschten Leistung.
In der Regel finden Therapiesitzungen in meiner Praxis statt, da diese einen geeigneten geschützten Rahmen für vertrauliche Gespräche bietet. In begründeten Ausnahmefällen können einzelne Sitzungen jedoch auch draußen im Park oder Wald oder auch bei Ihnen in Ihren eigenen 4 Wänden durchgeführt werden. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Workshops und Coachings für Unternehmen finden selbstverständlich in den jeweiligen Unternehmensräumlichkeiten statt. Bei einer Kooperation können Einzelsitzungen mit Ihren Mitarbeiter*innen jedoch gern auch in meiner Praxis stattfinden, um die Vertraulichkeit besser gewährleisten zu können.


Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den Großteil meiner Leistungen nicht. Ich bin keine ausgebildete Psychologische Psychotherapeutin und habe keine Kassenzulassung. Eine Übernahme der Kosten durch private Krankenversicherungen oder evtl. abgeschlossene Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung ist daher individuell zu prüfen.

Das Erlernen von bestimmten Entspannungstechniken wie Autogenes Training oder PMR kann ggf. von den Krankenkassen als erstattungsfähiger Gesundheitskurs übernommen werden. Entsprechende von mir angebotene Kurse finden Sie regelmäßig in der Rubrik  "News" . Bitte klären Sie das im Zweifel und zur Sicherheit vorab bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ab.


Die Kosten können als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden

Opfer von sexuellem Missbrauch oder anderweitiger erlebter Gewalt können einen Antrag auf Kostenübernahme beim Fond Sexueller Missbrauch oder nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen. Diese Anträge sollten Sie allerdings gemeinsam mit einem Therapeuten/ einer Therapeutin ausfüllen, da dafür detaillierte und intime Angaben im Zusammenhang mit dem traumatischen Ereignisse gemacht werden müssen.


Kann ich mich für eine Beratung krankschreiben lassen?

Besonders für die anstrengenden Phasen in der Anwendung von Expositionsverfahren bei Phobien und Ängsten oder für EMDR-Sitzungen ist es ratsam, sich krankschreiben zu lassen. Diese Krankschreibung darf ich jedoch nicht ausstellen. Dafür müssen Sie z.B. zu Ihrem Hausarzt, Psychiater, Neurologen oder anderen Facharzt gehen.


Wie kann ich bezahlen?
Sie entscheiden, ob Sie Ihre Sitzungen bei mir per Rechnung und Überweisung bezahlen oder vor Ort in Bar. Dafür erhalten Sie dann von mir eine entsprechende Quittung.


Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Eine Terminabsage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist für Sie kostenfrei. Zwischen 48 und 24 Stunden vorher fallen 50 % des vereinbarten Honorars an. Bei weniger als 24 Stunden vorher werden 100 % Ausfallhonorar fällig, da ich den Termin dann nicht mehr neu vergeben kann. Ausgenommen ist hier das Vorliegen einer akuten Erkrankung. Bei entsprechendem Nachweis fallen dann für Sie keine Ausfallkosten an.

Wie lange dauert eine Therapie?
Das hängt stark vom zu bearbeitenden Thema ab. Ein Coaching-Prozess zu einem Alltagsproblem dauert in der Regel nicht länger als 10 Sitzungen.  In einigen Fällen reichen aber auch schon 2 - 3 Sitzungen aus.

Prolongierte Exposition hingegen ist ein langwieriger Prozess, der von vielen Faktoren beeinflusst wird. Je nach Art und Schwere der belastenden Situation muss hier mit einer Dauer von 6-18 Monaten gerechnet werden.  Eine Sitzung dauert dabei 60 - 90 Minuten.
In der eigentlichen Bearbeitungsphase  finden die Sitzungen im Idealfall zwei Mal pro Woche statt. Diese sind meist sehr anstrengend, sodass eine Krankschreibung für diese Zeit in Erwägung gezogen werden sollte.

Ähnliches gilt auch für eine Bearbeitung mittels EMDR.  Diese Methode wird in den Gesamtprozess eingebunden und ist somit im Regelfall nicht mit 3-4 Sitzungen abgeschlossen.  Hier sollten daher ebenfalls insgesamt (mit Vor- und Nachbereitung) ungefähr 10 Sitzungen eingeplant werden. Eine EMDR-Sitzung dauert 60 bis 90 Minuten und ist mindestens genauso anstrengend wie die klassische Exposition.


Kann ich eine Therapie abbrechen?

Ob Sie eine Therapie bei mir abbrechen, ist allein Ihre Entscheidung. Wenn Sie sich mit mir nicht wohl fühlen oder Sie eine Verschlechterung Ihrer Symptome bemerken, sollten wir jedoch darüber sprechen und zunächst gemeinsam nach alternativen Möglichkeiten suchen. Es wäre schließlich schade, um die bereits erzielten Erfolge.

Allerdings habe auch ich das Recht, einen  Beratungsprozess abzubrechen, wenn entsprechende Gründe einer erfolgreichen Beratung entgegenstehen. Selbstverständlich entstehen Ihnen durch einen Abbruch keine Kosten, sofern die Mitteilung rechtzeitig vor dem nächsten anstehenden Termin (mind. 48 Stunden im Voraus) erfolgt.



Was sind die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz?
Grundlage einer Therapie ist die ausführliche Analyse der Entstehung Ihrer Probleme, der aktuellen Situation und der Bedingungen, welche die Probleme aufrechterhalten.
Nach der Problemanalyse und evtl. dem Einsatz von Testverfahren werden die Ziele für den Veränderungsprozess sowie ein Plan für die Therapie gemeinsam mit Ihnen erarbeitet. Zögern Sie bitte nie, nachzufragen, wenn etwas für Sie nicht verständlich oder nachvollziehbar ist. Auch können Sie jederzeit Einwände ansprechen. Nur so kann ich für Sie eine optimale und vertrauensvolle Therapie ermöglichen.